Bedeutung des Denkmalrahmenplans für das Gartenreich Dessau-Wörlitz
Das Gartenreich Dessau-Wörlitz in einer geographischen Ausdehnung von 142 km² ist eine als Denkmal geschützte Landschaft, welche im Jahr 2000 in die Liste des Welterbes der UNESCO aufgenommen wurde. Darüber hinaus ist diese Kulturlandschaft im Landesentwicklungsplan als Vorbehaltsgebiet für Kultur- und Denkmalpflege mit besonderer Bedeutung für den Kulturtourismus ausgewiesen und bildet zudem einen zentralen Bestandteil des durch die UNESCO anerkannten Biosphärenreservates „Mittelelbe”.
Die Erarbeitung des Denkmalrahmenplans wurde mit der Aufnahme des Gartenreichs als Weltkulturerbe erforderlich. Ziel ist es, für die Gesamtregion einen „Denkmalatlas” zu entwickeln. Im Ergebnis soll dieser einerseits den Gemeinden helfen, ihre Identität zum Gartenreich wieder zu finden und als Entwicklungschance zu begreifen. Andererseits soll der Denkmalrahmenplan als grundsätzliche Hilfestellung in erster Linie eine Handlungsgrundlage und Richtlinie der zuständigen Behörden sein, wie mit dem Welterbegebiet umgegangen werden muss, wo Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen für den Schutz der historischen Denkmalsubstanz dringend erforderlich sind. Weiterhin werden darin Möglichkeiten der Rekonstruktion, Pflege und Entwicklung für die Zukunft aufgezeigt.
Ein Kooperationsprojekt im Auftrage des Kultusministeriums
Der Denkmalrahmenplan wurde in mehreren Arbeitsschritten seit 2002 für das Gesamtgebiet in Kooperation zwischen der Gartenabteilung der Kulturstiftung DessauWörlitz, des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie, dem Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Verwaltung des Biosphärenreservates Mittelelbe begleitend vom Kultusministerium erarbeitet. Die Projektsteuerung nimmt die Architektencontor Magdeburg AG wahr. Die Finanzierung erfolgt aus Denkmalpflegefördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt.
Bis zum Ende des Jahres 2005 wurden für zwölf der zwanzig Teilräume Rahmenrichtlinien erstellt. Für acht, die historischen Parks und Ortskerne, stehen die Bestimmungen noch aus. Für deren Bearbeitung erfolgte bereits eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen. Im Ergebnis dieses VOF- Verfahrens konnten zwei renommierte Büros (
LPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff, Dessau sowie das Büro
Rittmannsperger + Partner, Erfurt) beauftragt werden.
Die Ergebnisse wurden in Verantwortung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie und der Kulturstiftung DessauWörlitz veröffentlicht. Der Denkmalrahmenplan soll insbesondere helfen, die überregionale Wertschätzung für das Gartenreich auch in regionalen Kommunen, Verwaltungen sowie Behörden zu vermitteln und maßnahmeorientiert die Kräfte der verschiedenen Institutionen zu bündeln. Damit soll die Erhaltung des UNESCO-Welterbes Gartenreich Dessau-Wörlitz nachhaltig gesichert werden.