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AGB BildarchivAllgemeine Geschäftsbedingungen des Bildarchivs der Kulturstiftung DessauWörlitz1. Allgemeines
Zum Schutz der Baudenkmäler, ihrer Ausstattung sowie der Gartenanlagen im UNESCO-Welterbe Gartenreich Dessau-Wörlitz sind Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Richtschnur dabei ist der pflegliche und respektvolle Umgang mit den der Stiftung übertragenen historischen Gebäuden, Gartenanlagen und Kunstschätzen. Das Verfahren im Einzelnen regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kulturstiftung DessauWörlitz (KsDW) für Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen.
2. Zustimmungspflicht
Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen stiftungseigener Baudenkmale, ihrer Ausstattung und der Gartenanlagen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der KsDW. Die Zustimmung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Stiftung (ausgenommen hiervon sind Aufnahmen von Gebäuden und Anlagen, die sich an öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen befinden, gemäß § 59 UrhG und Außenaufnahmen zu privaten Zwecken).
Die Zustimmung wird nicht erteilt, wenn die Aufnahmen zu einer Gefährdung des Stiftungseigentums oder zu einer unvertretbaren Behinderung des allgemeinen Besucherverkehrs führen würden. Sie wird auch nicht erteilt, wenn die Aufnahmen und deren Verwendung nicht mit den Aufgaben, der Stellung und dem Ansehen der Stiftung zu vereinbaren sind.
Innenaufnahmen werden grundsätzlich von der KsDW veranlasst bzw. werden aus dem Bildarchiv der KsDW zur Verfügung gestellt (siehe Pkt. 5). Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Regelung.
3. Zuständigkeiten
Anfragen für Foto- oder Filmgenehmigungen sind in einem angemessenen Zeitraum - mind. zwei Wochen vor Beginn der Aufnahmen - an die KsDW zu richten. Anfragen für Filmaufnahmen im Rahmen tagesaktueller Berichterstattung sind zeitnah anzuzeigen.
Abteilung Schlösser und Sammlungen/Referat Publikationen, Archiv/Fotothek: Genehmigungen für Fotoaufnahmen (außer Pressefotos), Bestellung von Bildmaterial aus dem Bildarchiv
Stabsstelle Kommunikation & Service: Genehmigungen für Film- und Fernsehaufnahmen sowie Pressefotos
Die zuständigen Organisationseinheiten informieren alle Abteilungen/Referate, die von den Foto- oder Filmaufnahmen betroffen sind und mitzuwirken haben.
4. Vereinbarungen bei Erteilung der Zustimmung:
Die Zustimmung für Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen wird in Form einer schriftlichen Foto-/ Drehgenehmigung erteilt. Für Produktionen wie Spielfilm, Dokumentation und Werbung werden
gesonderte Verträge geschlossen. Bestandteile dieser Genehmigungen/Verträge sind die Vereinbarung der Nutzungsgebühren und der Ersatz für die der KsDW entstehenden Kosten sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KsDW für Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen. Ein unterschriebenes Exemplar der Foto-/ Drehgenehmigung ist an die KsDW zurückzusenden. Das Original verbleibt beim Träger der Aufnahmen und ist bei Bedarf während der Aufnahmen den Mitarbeitern der KsDW vorzulegen.
4.1 Nutzungsentgelte
4.1.1
Für die Durchführung von Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen werden die bei der Stiftung geltenden Nutzungsentgelte erhoben. Diese richten sich nach Umfang und Dauer der Nutzung von Objekten, dadurch verursachte Erschwernisse sowie dem historischen und künstlerischen Wert des Objektes.
Der Stiftung durch die Dreharbeiten entstandene Aufwendungen (z. B. Kosten für Aufsichtspersonal, Reinigung, Strom, Pflegeaufwand durch die Beanspruchung der Grünanlagen u. ä.) werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.1.2 Gebühren werden nicht erhoben bei:
• Tagesaktueller Berichterstattung
• Berichterstattungen, bei denen aus zeitgeschichtlichem Anlass ein öffentliches Interesse besteht
• Aufnahmen, die einer angemessenen Werbung für das Gartenreich Dessau-Wörlitz dienen
• Dreharbeiten der Hochschulen für Fernsehen und Film und von vergleichbaren staatlichen oder staatlich geförderten Einrichtungen
4.2 Verpflichtungen des Trägers der Aufnahmen
Der Träger der Aufnahmen ist verpflichtet, die geltenden Brandschutzbestimmungen und sonstigen einschlägigen Sicherheitsvorschriften, einschließlich der Park- und Hausordnung einzuhalten. Das Einfahren mit Fahrzeugen jeglicher Art in die Parkanlagen und das Verlassen der Wege ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen möglich und müssen schriftlich beantragt werden.
4.3 Nennung des Motivgebers
Der Träger der Aufnahmen verpflichtet sich, in geeigneter Weise auf das Gartenreich Dessau-Wörlitz als Aufnahmeort und die Unterstützung der Kulturstiftung DessauWörlitz hinzuweisen (bei Filmen und Dokumentationen im Vor- oder Abspann).
4.4 Haftung / Rücktritt vom Vertrag
Bei etwaiger Behinderung der Fotoaufnahmen und Dreharbeiten durch Baumaßnahmen etc. übernimmt die KsDW keine Ausfallhaftung.
Die KsDW haftet nicht für Schäden, die dem Träger der Aufnahmen erwachsen. Der Träger der Aufnahmen haftet für alle im Zusammenhang mit der Aufnahmetätigkeit entstehenden Personen- und Sachschäden und verpflichtet sich, diese allein zu tragen.
Die Foto-/ Drehgenehmigung kann aus wichtigem Grund, insbesondere wenn es die dienstlichen Interessen erfordern, jederzeit widerrufen werden. Schadensersatzansprüche sind gegenüber der KsDW ausgeschlossen.
Der KsDW steht das Recht des sofortigen Rücktritts vom Vertrag zu, wenn eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen durch den Träger der Aufnahmen nicht eingehalten werden.
4.5 Belegexemplare
Bei einer Verwendung von Aufnahmen in Druckerzeugnissen ist der Stiftung grundsätzlich jeweils ein Belegexemplar unaufgefordert und kostenlos - unmittelbar nach der Veröffentlichung - zur Verfügung zu stellen: Gleiches gilt für Film- und Fernsehaufnahmen in Form einer DVD oder eines anderen digitalen Datenträgers.
5. Verwendung von Bildmaterial der KsDW
Bildmaterial wird dem Besteller befristet und leihweise überlassen. Abweichende Regelungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Das Bildmaterial darf nur für einen bestimmten, im Voraus genau festgelegten Verwendungszweck benutzt werden. Der Besteller ist verpflichtet, der Stiftung vollständige Angaben hinsichtlich der Verwendung zu machen (z. B. Art und Zeitpunkt der Veröffentlichung, Höhe der Auflage, Abbildungsgröße, Vertreibungsgebiet, etc.).
Bildmaterial der Stiftung darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht reproduziert, kopiert, digitalisiert, dupliziert, archiviert, gespeichert, verändert oder auf andere Weise genutzt oder weitergegeben werden. Dies gilt auch dann, wenn das Bildmaterial über Dritte (z. B. bei Verlagsübernahmen etc.) aus anderen Quellen (bei urheberrechtlich geschützten Vorlagen, z.B. aus Druckwerken) in den Besitz des Bestellers gekommen ist.
Der Besteller haftet für die unversehrte Rückgabe und vertragsgemäße Verwendung des Bildmaterials sowie für alle aus der Verwendung resultierenden Forderungen.
Der Besteller verpflichtet sich, bei jeder Verwendung von Bildmaterial der Stiftung als Bildquelle folgenden Nachweis zu zitieren:
Kulturstiftung DessauWörlitz, Bildarchiv, Name des Fotografen
Jede Art der Verwendung von Bildmaterial ist honorarpflichtig. In Einzelfällen kann von einer Erhebung der Gebühren abgesehen bzw. Rabatte eingeräumt werden. (z. B. wissenschaftliches Interesse, angemessene Werbung). Diese Kosten sind in der Preisliste der KsDW enthalten.
6. Inkrafttreten der AGB
Die Geschäftsbedingungen treten ab 01.01.2015 in Kraft
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AGB BildarchivFotoverkauf, Fotogenehmigung
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